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Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

CE-Kennzeichnung

Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden .

Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?

Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.

Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt müssen Sie sicherstellen, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.

Auf Your Europe erhalten Sie weitere Informationen und Antworten auf die Fragen:

  • Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
  • Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?
  • Müssen Sie einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen?
  • Welche Kosten fallen an?
  • Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?

Informationen und Antworten auf Fragen zur CE-Kennzeichnung auf dem Your Europe Portal

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
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Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
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Die Amtsvorsteherin
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

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Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

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Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
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