Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Lichtbilder in Kraft, um Manipulationen, wie das sogenannte Morphing zu verhindern.
Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können.
Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.
Was ändert sich?
Bürger können ab Mai 2025 wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerservicebüro selbst machen oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen.
- Foto direkt bei der Behörde aufnehmen lassen
Im Bürgerservicebüro wird es Ihnen möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden bei uns nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerservicebüro ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 € zu entrichten. - Digitales Foto von einem zertifizierten Fotografen mitbringen
Alternativ kann das Foto bei einem vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleister angefertigt werden. Diese geben das Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde. Einige private Fotodienstleister haben bereits eine Zertifizierung beantragt.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.