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Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land – Rechte und Einschränkungen.

Recht auf ein Basiskonto

Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadthaus Mölln

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Dienstgebäude Breitenfelde

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
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